Im Maler- und Lackiererhandwerk werden die Sozialleistungen durch die Urlaubs- und Zusatzversorgungskassen geregelt.
Die Urlaubs- und Zusatzversorgungskassen sind gemeinnützige Organisationen in der Trägerschaft der Arbeitgeberverbände im Maler- und Lackiererhandwerk und der Gewerkschaft.
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Selbstständige geprüfte
Personalfachkauffrau
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im Personalwesen
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Neuer gesetzlicher Mindestlohn
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