Zuständig für das Dachdeckergewerbe sind die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks.
Die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks bestehen aus der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, der Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks (WAG) und dem Zentralen Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk (WaG). Augfabe der Sozialkassen ist es tarifvertraglich vereinbarte Leistungen im Dachdeckerhandwerk umzusetzen.
die grundsätzlich über den jeweiligen Arbeitgeber abgewickelt werden, gehören:
Schön, dass Sie den Weg
zu uns gefunden haben.
Selbstständige geprüfte
Personalfachkauffrau
(IHK) für Lösungen
im Personalwesen
seit 2004
Personalbüro Doris Weber
Schäferei 18
53881 Euskirchen-Rheder
Tel: 02251 - 7766110
Fax:02251 - 7766119
E-Mail:
doris.weber@personal-weber.de
Neuer gesetzlicher Mindestlohn
ab 01.01.2024
12,41 EUR/Stunde
© 2017 Copyright Personal Weber