Maler und Lackierer

Im Maler- und Lackiererhandwerk werden die Sozialleistungen durch die Urlaubs- und Zusatzversorgungskassen geregelt.
Die Urlaubs- und Zusatzversorgungskassen sind gemeinnützige Organisationen in der Trägerschaft der Arbeitgeberverbände im Maler- und Lackiererhandwerk und der Gewerkschaft.

Einige Leistungen der uk/zvk sind:

  • Sicherung des Jahresurlaubs und die Urlaubsvergügung
  • Die Arbeitgeber bleiben flexibel und können Urlaubsansprüche auch dann gewähren, wenn diese in anderen Betrieben erworben wurden.
  • Die Risiken zur vollen Vorfinanzierung der Urlaubsansprüche werden genommen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.uk-maler.de


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Selbstständige geprüfte
Personalfachkauffrau
(IHK) für Lösungen
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Kontakt

Personalbüro Doris Weber
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53881 Euskirchen-Rheder

Tel: 02251 - 7766110
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