Bauhauptgewerbe

Zuständig für das Bauhauptgewerbe ist die SOKA-BAU.
SOKA-Bau ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beides sind Einrichtungen der Tarifvertgragsparteien der Bauwirtschaft. Folgende Leistungen werden durch die SOKA-BAU geregelt:


Kernleistungen

  • Sicherung von Urlaubsansprüchen
  • Überbetriebliche Altersversorgung: Rentenbeihilfe
  • Finanzierung der Berufsausbildung

Branchespezifische Leistungen

  • Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer: BauRente ZukunftPlus
  • Altersvorsorge für Betriebsinhaber: BauRente BasisPlus
  • Absicherung von Wertguthaben aus Arbeitszeitflexibilisierung: SIKOflex
  • Absicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit: SIKOplan
  • Überprüfung der Mindestlöhne

Weitere Informationen finden Sie unter

www.soka-bau.de


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Selbstständige geprüfte
Personalfachkauffrau
(IHK) für Lösungen
im Personalwesen
seit 2004

Kontakt

Personalbüro Doris Weber
Schäferei 18
53881 Euskirchen-Rheder

Tel: 02251 - 7766110
Fax:02251 - 7766119

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